Durchführung für Bachelor C

Kurzinformation
Das Praktikum Angewandte Chemie ist Bestandteil des Moduls AWC-F im Studiengang Bachelor der Chemie, Fachrichtung C. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:

 Beginn: Jederzeit möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine für Versuchsdurchführungen werden individuell abgesprochen.
 Dauer: Praktischer Teil Chemische Technik: 6 Versuchstage
 Voraussetzung:
  •  Grundmodul AWC, Studiengang C
  •  Chemische Technik: Bestandene Klausur CT-I/II
  •  Polymerchemie: Sämtliche Grundpraktika des Studiengangs
  •  Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
 Anmeldung: Schriftliche Anmeldung/Registrierung für den CT-Teil bei Daria Gashnikova.

Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail.
Anmeldung für den Polymerteil erfolgt getrennt.

 Arbeitsgrundlage: Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO), „Reaktions-/Reaktortechnik“ (RT) und „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in der Regel in dieser Reihenfolge abgearbeitet.
 Aufgaben:
  • Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
  • Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
  • Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
  • Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Grundpraktikums (Teil Chemische Technik)
 Arbeitsweise: In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Regularien+Fristen:
  • Nach Bestehen der CT I+II Klausur ist die sofortige Durchführung der CT-Versuche nach Terminabsprache möglich.
  • Abschluss aller Leistungsnachweise (Chemische Technik) muss spätestens 6 Monate nach dem ersten praktischen Versuchstag erfolgen.
  • Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
  • Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
  • Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
  • Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden. Für den Versuch „Katalyse I“ darf kein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen. Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
  • Bachelorarbeit: Beim Beginn einer Bachelorarbeit am Institut ITCP sollte zumindest der praktische Teil des gesamten Praktikums (Polymer + Chemische Technik) abgeschlossen sein.
Bescheinigung: Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich.
Anprechpartner: Daria Gashnikova