Durchführung Master/ Diplom

Das Praktikum Chemische Technik ist Bestandteil des Moduls 12 - AWC-W im Studiengang Master der Chemie. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:

Beginn   Jederzeit möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine für Versuchsdurchführungen werden individuell abgesprochen.
Dauer   Praktischer Teil: 7 Versuchstage
Voraussetzung  
  • Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
  • Zwei von drei Klausuren bestanden: Reaktionstechnik (CT I), Kinetik und Katalyse (CT II), Grundoperationen (CT III)
Anmeldung   Schriftliche Anmeldung/Registrierung bei Lukas Braun. Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail
Arbeitsgrundlage   Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO),„Reaktions-/Reaktortechnik“ (RT), „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in dieser Reihenfolge abgearbeitet. Die Versuchstermine werden mit dem jeweiligen Betreuer individuell abgesprochen.
Aufgaben  
  • Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Verweilzeit (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
  • Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
  • Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
  • Verpflichtende Teilnahme am Seminar
  • Teilnahme an mindestens 2 kleinen (halbtägigen) Exkursionen oder 1 großen (ganztägigen) Exkursion
  • Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Praktikums
Arbeitsweise   In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Regularien+Fristen  
  • Nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzung ist die sofortige Durchführung der Versuche nach Terminabsprache möglich.
  • Abschluss aller Leistungsnachweise (Kolloquien, Protokolle, Seminar, Exkursion, Abschlussprüfung) muss spätestens 6 Monate nach dem ersten praktischen Versuchstag erfolgen.
  • Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
  • Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
  • Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
  • Für den Versuch „Katalyse I“ darf kein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen. Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
  • Wird das Praktikum innerhalb der 6 Monate nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht, so besteht für die ganze Gruppe erst nach einem Jahr erneut die Möglichkeit zur Anmeldung (z.B. Erstanmeldung WS 2013/14, Zweitanmeldung WS 2014/15).
Bescheinigung   Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich.
Ansprechpartner   Lukas Braun